Versicherungen über den Pferdesportverband Rheinland e. V.
I. Sporthilfe
II. Gruppenversicherung für den privaten Pferdesport
III. Der Versicherungspartner ARAG
I. Sporthilfe
Über die Sporthilfe
Die Sporthilfe, das Sozialwerk des Landessportbundes NRW, hat den Sportversicherungsvertrag mit der ARAG- Versicherung geschlossen. Die Sporthilfe tritt ein bei der „vereinsseitigen“ Ausübung des Pferdesports, also bei Schäden, die im Zusammenhang mit einem Turnier oder offiziellen Ausbildungsstunden geschehen. Versichert sind nur Mitglieder. Der Versicherungsschutz endet spätestens mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein bzw. dem Ausscheiden des Vereins aus dem LSB NRW:
Der Beitrag beträgt pro Mitglied und Jahr 1,84 Euro. Die Rechnungslegung erfolgt durch die Sporthilfe.
Versicherungsschutz für Vereine
Versichert ist die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung satzungsgemäßer Veranstaltungen.
Versicherte Personen:
a) Alle aktiven und passiven Mitglieder der Vereine.
b) Alle Funktionäre.
c) Alle Übungsleiter, Trainer, ferner die Schied-, Kampf- und Zielrichter.
d) Alle Angestellten und Mitarbeiter.
e) Alle von einem Verein zur Durchführung versicherter Veranstaltungen beauftragten Helfer, auch soweit es Nichtmitglieder sind.
Nicht versicherte Personen:
a) Nichtmitglieder
b) Berufssportler
Weiterer Versicherungsschutz:
a) Auf allen Anlagen, die der Verein seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt.
b) Mitglieder als Zuschauer.
c) Bei der Mitarbeit an Bauobjekten, Instandsetzungsarbeiten etc.
d) Wegerisiko. Versicherung auf dem Weg zu und von versicherten Veranstaltungen.
Unfallversicherung:
Ein Sportunfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Unfallversichert sind aktive Sportler, Trainer, Übungsleiter, Funktionäre, Kampf-, Schieds- und Zielrichter.
Versicherungsleistungen:
Für den Todesfall: 6.000 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
12.000 Euro für Erwachsene
Für den Invaliditätsfall: bis zu 200.000 Euro
Haftpflichtversicherung:
Die ARAG gewährt den versicherten Personen und Vereinen Haftpflichtversicherungsschutz für die versicherten Veranstaltungen. Sie stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen frei durch Befriedigung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Besondere Vertragserweiterungen:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Einrichtungen, die dem üblichen und gewöhnlichen Vereinsbetrieb dienen, z. B. Sporthallen, Restaurationsbetriebe in eigener Regie, Büroräume, Tribünen). Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht eines Vereins als Halter eigener Tiere (Schulpferde).
Deckungssummen:
Für Personen- und /oder Sachschäden 5.000.000 Euro
Für Mietsachschäden an fremden Sachen 250.000 Euro
Für Schlüsselverlust 10.000 Euro
Umwelt-Haftpflicht:
Für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden 3.000.000 Euro
Vermögensschaden-Haftpflicht:
Je Schadensereignis bis zu 35.000 Euro
Vertrauensschadenversicherung:
Je nach Organisation und Schadenereignis bis 110.000 Euro
Rechtsschutzversicherung:
Je Rechtsschutzfall bis 75.000 Euro
Downloads: Versicherung über die Sporthilfe NRW
II. Gruppenversicherung für den privaten Pferdesport
Allgemeines zur Versicherung:
Versicherungsschutz besteht auf der Grundlage des zwischen dem Pferdesportverband Rheinland e. V. und der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG geschlossenen Versicherungsvertrages. Versichert sind Unfälle der Mitglieder bei der Ausübung des privaten Reit- und Fahrsports, des Voltigierens sowie beim privaten Umgang mit Pferden. Versichert sind nur Vereinsmitglieder. Der Beitrag beträgt pro Mitglied und Jahr 1,92 Euro. Die Rechnungslegung erfolgt durch den Pferdesportverband Rheinland. Der Gesamtbetrag wird an die ARAG abgeführt.
Unfallversicherung
Für den Todesfall: 6.000 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
12.000 Euro für Erwachsene
Für den Invaliditätsfall: bis zu 200.000 Euro
Haftpflichtversicherung
Versichert sind Haftpflichtfälle der Mitglieder bei der Ausübung des privaten Reit- und Fahrsports, des Voltigierens sowie beim privaten Umgang mit Pferden/Ponys, soweit für derartige Haftpflichtfälle kein Versicherungsschutz im Rahmen des Sportversicherungsvertrages der Sporthilfe NRW e.V. besteht.
Deckungssumme für Personen- und Sachschäden 5.000.000 Euro
Rechtsschutzversicherung
Versichert sind Haftpflichtfälle der Mitglieder bei der Ausübung des privaten Reit- und Fahrsports, des Voltigierens sowie beim privaten Umgang mit Pferden/Ponys, soweit für derartige Haftpflichtfälle kein Versicherungsschutz im Rahmen des Sportversicherungsvertrages der Sporthilfe NRW e.V. besteht.
Deckungssumme 75.000 Euro
Downloads: Versicherung über die ARAG
Merkblatt privates Reiten Pferdesportverband Rheinland
Hinweis: Bei den im „Teil B – Rahmenvertrag mit dem PSVR“ des PSVR-Briefes aufgeführten Leistungen handelt es sich um Zusatzversicherungen, welche die Vereine selbst zu besonderen Prämien bei der ARAG abschließen können. Die dort aufgeführten Leistungen sind NICHT automatisch mit versichert. Auch Vereine die bereits Zusatzversicherungen mit der ARAG abgeschlossen haben können diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Sollte ein Verein ein Pferd auf Probe haben, ist dieses zuvor namentlich beim Pferdesportverband Rheinland (an ah@psvr.de ) anzugeben. Nur dann kann der Versicherungsschutz gewährleistet werden.
III. Der Versicherungspartner ARAG
Die ARAG ist Partner von 15 Landessportbünden und –verbänden (LSB/LSV) und somit Deutschlands größter Sportversicherer. Über obligatorische Sportversicherungsverträge mit den LSB/LSV sind rund 20 Mio. Sportler in ca. 80.000 Vereinen versichert. Ziel der ARAG Sportversicherung ist es, dem Deutschen Sport bedarfsgerechte, innovative und leistungsstarke Deckungskonzepte zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus bietet die ARAG – u.a. im Bereich Sportunfallprävention – einen weitreichenden Service über die Versicherungsleistungen hinaus. Die Zusammenarbeit erfolgt mit der Firma Himmelseher Sportversicherungen in Köln, dem weltweiten Spezialisten für Sportversicherungen.
Erfahren Sie hier alles über die ARAG.
Um den Vereinen, deren Mitgliedern, aber auch Verbänden die Inhalte des Sportversicherungsvertrages visuell und auditiv näher zu bringen, hat die ARAG ein Erklärvideo erstellt in dem kurz und übersichtlich wiedergegeben wird, wie Vereine in NRW abgesichert sind.
Den ganzen Film können Sie unter folgendem Link öffnen:
https://www.youtube.com/watch?v=za1BD1JW8VU&t=38s
Teil dieser Vereinbarung ist auch eine obligatorische Nichtmitgliederversicherung. Wir empfehlen den Mitgliedsvereinen zu prüfen, ob bereits eine eigene Nichtmitgliederversicherung besteht und dadurch eventuell eine Doppelversicherung vorliegt. Hilfe bei der Prüfung dieser Frage leistet gerne das ARAG Versicherungsbüro beim LSB NRW.
Versicherungsbüro beim Landessportbund NRW e.V.
Friedrich-Alfred-Str. 15
47055 Duisburg
Telefon: 0203 600107-0
Fax: 0203 600107-50
e-Mail: vsbduisburg@ARAG-Sport.de