Wie werde ich Richteranwärter Reiten?
Sie wollen Richter/in werden, wissen aber nicht wie? Dann erhalten Sie von uns hier alle weiteren Informationen.
Um die Richterlaufbahn einschlagen zu können müssen Sie ein paar Voraussetzungen mitbringen
- Die Vollendung des 18. Lebensjahres (Die Grundrichterprüfung kann erst ab dem 21. Lebensjahr abgelegt werden)
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einem der FN angeschlossenen rheinischen Verein
- Eine einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
- Sie müssen die Prüfung zum Trainer C Leistungssport bestanden haben und entweder in Besitz des RA 2 sein oder Platzierungen in Dressur, Springen oder Vielseitigkeit Kl. L nachweisen können
- Oder Platzierungen in Kl. M nachweisen können
- Oder die Prüfung zum Pferdewirt - Fachrichtung klassische Reitausbildung abgelegt haben und mindestens vier Platzierungen in mindestens zwei Disziplinen (registrierte Einzelerfolge in Dressur, Springen oder Vielseitigkeit) in Prüfungen der Kl. A oder mindestens zwei Platzierungen in Klasse L in einer Disziplin nachweisen können
- Oder die Prüfung zum Trainer A – Reiten/Leistungssport bestanden haben
Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie sich bei uns zum nächsten Richteranwärterseminar Reiten mit Prüfung anmelden. Das Seminar findet einmal im Jahr im Pferdesportzentrum Rheinland in Langenfeld statt. Meist liegt der Termin im ersten Quartal eines Jahres.
Das Seminar dient der Vorbereitung auf die spätere Aufgabe als Richter.
Grundkenntnisse in der Organisation des Reit- und Turniersports, der LPO und der Reitlehre werden vorausgesetzt. Zur Vorbereitung auf das Seminar und die Prüfung wird das Studium der entsprechenden Fachbücher empfohlen: z.B.
- Richtlinien für Reiten und Fahren Band I, II und IV
- die Leistungsprüfungsordnung – LPO
- das Aufgabenheft gem. LPO
- die Besonderen Bestimmungen der Kommission für Pferdeleistungsprüfungen Rheinland
- „Der sichere Kommentar“
- „Parcoursaufbau faszinierend logisch“
- FN-Handbuch Pferdesport (www.pferd-aktuell.de)
Die Prüfung besteht aus den folgenden Fächern
- praktisches Richten einer Dressurprüfung Kl. A
- Pferdebeurteilung
- Reitlehre
- Fragen der LPO
- Richtlinien einer Springprüfung
- Parcoursbeurteilung
Nach der bestandenen Prüfung entscheidet die Kommission für Pferdeleistungsprüfungen Rheinland über die Aufnahme in die Richteranwärterliste.
Bei Rückfragen hilft Ihnen Herr Frank Menke, Tel.: 02173-1011106 oder fm@psvr.de, gerne weiter.
Ich bin Richteranwärter Reiten und was jetzt?
Sie haben Ihre Richteranwärterprüfung erfolgreich abgelegt und wollen nun wissen wie es eigentlich weitergeht? Hierbei möchten wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Sobald Sie die Prüfung zum Richteranwärter abgelegt haben erhalten Sie einen Testatbogen der Landeskommission Rheinland. Mit diesem erhalten Sie Zutritt zu allen Breitensportlichen Veranstaltungen/ Pferdeleistungsschauen im Rheinland (ausgenommen sind CHI und CHIO). Ein Testat bedeutet, während einer Prüfung bei einer Richtergruppe, die aus mindestens zwei anerkannten Richtern bestehen muss, mitzuwirken. Hierbei sollen Sie Einblicke in die Arbeit der Richter gewinnen und wenn möglich auch aktiv an der Bewertung mitwirken.
Die Teilnahme am Richten (Ihr Testat) müssen Sie sich nach der Prüfung auf der Rückseite Ihres Testatbogens bescheinigen lassen. Hierzu tragen Sie gut leserlich Datum, Ort der BV/PLS und die Art der Prüfung ein. In die letzten beiden Spalten tragen Sie die Namen der beiden Richter ein und lassen diese dort unterschreiben.
Es werden nur Testate anerkannt, die auf dem von der LK Rheinland ausgestellten Testatbogen mit den jeweiligen Unterschriften nachgewiesen wurden. Die Gültigkeit eines Testatbogens endet am 31.12. eines jeweiligen Jahres. Blanko Testatbögen können Sie bei der LK Rheinland unter: fm@psvr.de oder unter 02173/ 1011106 anfordern. Die Anmeldung zu einem Testat erfolgt beim Veranstalter der jeweiligen BV/PLS und beim LK-Beauftragten. Testate können auf allen nationalen BV/PLS in Deutschland gemacht werden.
Um zur Grundrichterprüfung für Dressur- und Springprüfungen der Kl.L und Basisprüfungen zugelassen zu werden müssen Sie folgende Voraussetzungen erbringen:
Testate
- 10 Dressur- WB/LP der Kl. E, A und L bei einem Richter mit mindestens DM-Qualifikation
- 5 Dressur-LP mit getrenntem Richtverfahren unabhängig von der Klasse
- 10 Spring- WB/LP der Kl. E, A und L bei einem Richter mit mindestens SM*-Qualifikation
- 10 Basis LP (Reitpferde-, Eignungs- bzw. Gewöhnungsprüfungen)
- 10 LP als Assistent auf dem Vorbereitungsplatz
- 5 PLS (gesamte PLS) bei einem Parcourschef mit mind. SM**/SMS Qualifikation
- 3 Breitensportliche Wettbewerbe
- 5 Dressur-/ Springreiter WB
- 2 Reitpass-Prüfungen
- Nachweis eines Gutachtens
Zusätzliche Testate für Richteranwärter mit Goldenem Reitabzeichen
- 10 Testate in Dressur- und/oder Springpferdeprüfungen
- 5 Testate in Dressur und/oder Spring LP KL. M (zusätzlich zu den Testaten in Klasse E/A/L)
Unter der erfolgreichen Assistenz beim Parcoursaufbau ist jeweils eine ausreichende und qualifizierte Tätigkeit nach Weisung des amtierenden Parcourschefs während des gesamten Turniers einschließlich des Tages vor dem Turnier (Vorbereitung) zu verstehen.
Die Testate bei Reitpassprüfungen (RP) werden nur anerkannt, wenn der Bewerber selber mitreitet. Die Veranstalter von Reitpassprüfungen finden Sie hier.
Teilprüfung Breitensport und Deutscher Reitpass (BW/RP)
Die Teilprüfung Breitensport und Deutscher Reitpass können Sie jederzeit ablegen. Wichtig ist nur, dass Sie diese abgelegt haben müssen, bevor Sie an der Grundrichterprüfung teilnehmen können.
Anmeldung zur Grundprüfung DL/SL/B
Haben Sie die oben stehenden Vorraussetzungen erfüllt, können Sie sich bei der LK Rheinland zur Grundrichterprüfung anmelden. Diese besteht aus einem dreitätigen Lehrgang auf den direkt im Anschluss zwei Prüfungstage folgen. Die bestandene Prüfung berechtigt Sie dann zum Richten aller Dressur- und Springprüfungen der Klasse E-L, sowie Gewöhnungs-, Reitpferde- und Eignungsprüfungen für Reitpferde. Zusätzlich erhalten Sie die Erlaubnis Breitensportliche Wettbewerbe gem. WBO und Reitpass-Prüfungen zu richten.
Die Prüfung findet in folgenden Teilen und Fächern statt:
1. Allgemeiner Teil
LPO insbesondere allgemeine Bestimmungen und Richtverfahren, Tierschutz, Bestimmungen der Disziplinen Dressur und Springen, Aufsicht Vorbereitungsplatz
2. Dressur- und Springprüfungen Kl. L
2.1. Reitlehre im Zusammenhang mit dem Richten in Dressur- und Springprüfungen
2.2. Richten von Dressur-, Dressurreiter- und Kürprüfungen Klasse E bis L
2.3. Richten von Springprüfungen Klasse E bis L einschließlich Parcoursabnahme
2.4. Richten von Stilspringprüfungen und Hunterklassen
2.5. Richten von Reiterwettbewerben gemäß WBO 2.1.
3. Gewöhnungs-/ Reitpferde-/ Eignungsprüfungen
3.1. Beurteilung von Typ und Qualität des Körperbaus
3.2. Richten von Gewöhnungs-/ Reitpferde-/ Eignungsprüfungen
4. Breitensport und Deutscher Reitpass (Der Prüfungsteil 4 muss vor Beginn des Vorbereitungslehrganges bestanden sein)
4.1. Bedeutung des Breitensports, andere Reitweisen, rechtliche Regelung des Reiters in Feld, Wald und Straßenverkehr sowie Richten von breitensportliche Wettbewerben gemäß WBO, Abnahme DRP