Höherqualifikationen
Jeder Richter hat verschiedene Möglichkeiten Zusatz- oder Höherqualifikationsprüfungen abzulegen. Hier kommt es ganz darauf an, in welche Disziplin er sich spezialisieren möchte.
Basis- und Aufbauprüfungen
Qualifikation B
Während die Jungrichter die B-Prüfung für das Richten von Basisprüfungen bereits im Rahmen der Grundrichterprüfung mit ablegen, müssen viele diese Prüfung noch zusätzlich ablegen, da ohne sie keine weitere Höherqualifikation möglich ist. Um zu Zusatzprüfung B zugelassen zu werden müssen Sie folgende Voraussetzungen erbringen:
Testate:
- 10 Testate in Basisprüfungen (Reitpferde-, Eignungs- und Gewöhnungsprüfungen)
Anmeldung zur Zusatzprüfung B
Haben Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt können Sie beim Landesverband Rheinland beantragen, dass Sie zur nächsten Prüfung angemeldet werden. Diese Prüfung wird beim Landesverband Rheinland einmal jährlich im Rahmen der Grundrichterprüfung mit durchgeführt. Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:
1. Richten von Gewöhnungs-/Reitpferde-/Eignungsprüfungen
2. Beurteilung von Typ & Qualität des Körperbaus
Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung sind Sie berechtigt Basisprüfungen zu richten.
Qualifikation BA
Die Zusatzqualifikation BA ist Voraussetzung für alle weiteren Höherqualifikationsprüfungen. In dieser Prüfung geht es Speziell um die Aufbauprüfungen. Um zu Zusatzprüfung BA zugelassen zu werden müssen Sie folgende Voraussetzungen erbringen:
Testate:
- 10 Testate in Dressurpferdeprüfungen
- 10 Testate in Springpferdeprüfungen
- 2 Testate beim Parcoursaufbau von Springpferdeprüfungen
Anmeldung zur Zusatzprüfung BA
Haben Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt können Sie beim Landesverband Rheinland beantragen, dass Sie zur nächsten Prüfung angemeldet werden. Diese Prüfung wird bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung in Warendorf einmal jährlich durchgeführt. Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:
1. Richten von Dressurpferdeprüfungen Klasse A und L
2. Richten von Springpferdeprüfungen Klasse A und L
3. Reitlehre in Zusammenhang mit dem Richten in Basis- und Aufbauprüfungen
Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung sind Sie berechtigt Basis- und Aufbauprüfungen zu richten.
Vielseitigkeit
Vielseitigkeit Qualifikation VL
Zusätzlich zu den in der Grundrichterprüfung erworbenen Qualifikationen DL/SL/B/BW/RP kann man die Qualifikation VL erlangen. Diese ermöglicht einem den Weg, auch im Vielseitigkeitssport als aktiver Richter tätig zu werden. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Richterprüfung VL entnehmen Sie den Ergänzende Bestimmungen zur APO für Turnierfachleute.
Anmeldung zur Zusatzprüfung VL
Haben Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt können Sie beim Landesverband Rheinland beantragen, dass Sie zur nächsten Prüfung angemeldet werden. Diese Prüfung wird nicht unbedingt vom Landesverband selbst durchgeführt. Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:
1. Richten von Geländeritten und Stilgeländeritten
2. Richten von Geländepferde- und Jagdpferdeprüfungen
3. Vielseitigkeit bis Klasse L
4. Abnahme von Geländestrecken
5. Reitlehre im Zusammenhang mit dem Richten von Vielseitigkeitsprüfungen
6. LPO, allgemeine und besondere Bestimmungen zur Vielseitigkeit, Ablauforganisation von Vielseitigkeitsveranstaltungen, Rechnerische Auswertung von Vielseitigkeitsprüfungen
7. Einweisung von Hilfsrichtern
Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung sind Sie berechtigt Vielseitigkeitsprüfungen bis Kl. L zu richten.
Qualifikation VS
Die VS-Prüfung ist die Höherqualifikationsprüfung zur Qualifikation VL. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Höherqualifikationsprüfung VS entnehmen Sie den Ergänzende Bestimmungen zur APO für Turnierfachleute.
Anmeldung zur Höherqualifikationsprüfung VS
Haben Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt können Sie beim Landesverband Rheinland beantragen, dass Sie zur nächsten Prüfung angemeldet werden. Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:
1. LPO, FEI Rules for Eventing inkl. rechnerische Auswertung einer großen Vielseitigkeitsprüfung und Ablauforganisation von Vielseitigkeitsveranstaltungen
2. Beurteilung Geländestrecken
3. Unterweisung von Hilfsrichtern
4. Entscheidung von Spezialfällen
5. praktisches Richten einer Dressurprüfung auf VS-/CIC3*-/CCI3*- Niveau
Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung sind Sie berechtigt Vielseitigkeitsprüfungen Klasse M und S zu richten.
Springen
Sie haben die Qualifikation SL (Springen bis Kl. L) und möchten nun weiter nach oben kommen? Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie arbeiten auf die Höherqualifikationsprüfung SM* hin oder direkt auf die Höherqualifikationsprüfung SMS.
Qualifikation SM*
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Höherqualifikationsprüfung SM* entnehmen Sie den Ergänzende Bestimmungen zur APO für Turnierfachleute.
Anmeldung zur Höherqualifikationsprüfung SM
Haben Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt können Sie beim Landesverband Rheinland beantragen, dass Sie zur nächsten Prüfung angemeldet werden. Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:
1. Richten einer Springpferdeprüfung Klasse A/L oder M (entfällt für Bewerber mit der Qualifikation BA)
2. Reitlehre und LPO
Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung sind Sie berechtigt Springprüfungen bis Klasse M* und Springpferdeprüfungen zu richten.
Qualifikation SMS
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Höherqualifikationsprüfung SMS entnehmen Sie den Ergänzende Bestimmungen zur APO für Turnierfachleute.
Anmeldung zur Höherqualifikationsprüfung SMS
Haben Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt können Sie beim Landesverband Rheinland beantragen, dass Sie zur nächsten Prüfung angemeldet werden. Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:
1. Richten einer Springprüfung Kl. S
2. Richten einer Springpferdeprüfung Klasse A/L oder M (entfällt für Bewerber mit der Qualifikation BA) 3. Reitlehre und LPO
Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung sind Sie berechtigt Springprüfungen bis Klasse S* und Springpferdeprüfungen zu richten.
Qualifikation SS
Um zur Höherqualifikationsprüfung SS zugelassen zu werden müssen Sie folgende Voraussetzungen erbringen:
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Höherqualifikationsprüfung SS entnehmen Sie den Ergänzende Bestimmungen zur APO für Turnierfachleute.
Anmeldung zur Höherqualifikationsprüfung SS
Haben Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt können Sie beim Landesverband Rheinland beantragen, dass Sie zur nächsten Prüfung angemeldet werden. Die Prüfung findet als schriftliche und mündliche in folgenden Fächern statt:
1. Klausur mit Inhalten aus allen Aufgabengebieten springrichterlicher Tätigkeit
2. LPO und Entscheidung in Spezialfällen
3. Analyse von Springprüfungen
4. Hinderniskunde, Fragen des praktischen Aufbaus und Entwurfs von Springparcours
Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung sind Sie berechtigt Springprüfungen bis Klasse S**** zu richten.
Dressur
Während Sie als Springrichter die Möglichkeit haben von Ihrer Qualifikation SL eine direkte Höherqualifikation SMS zu machen, müssen Sie in der Dressur jede Qualifikation für sich ablegen.
Qualifikation DM
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Höherqualifikationsprüfung DM entnehmen Sie den Ergänzende Bestimmungen zur APO für Turnierfachleute.
Anmeldung zur Höherqualifikationsprüfung DM
Haben Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt können Sie beim Landesverband Rheinland beantragen, dass Sie zur nächsten Prüfung angemeldet werden. Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:
1. Richten einer Dressurprüfung der Klasse M
2. Richten einer Dressurpferdeprüfung der Klasse A/L oder M (entfällt für Bewerber mit der Qualifikation BA)
3. Reitlehre, LPO allgemeiner Teil § 400 ff., Rechtsordnung, Bestimmungen zum Richten von Kürprüfungen
Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung sind Sie berechtigt Dressurprüfungen bis Klasse M und Dressurpferdeprüfungen zu richten.
Qualifikation DS
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Höherqualifikationsprüfung DS entnehmen Sie den Ergänzende Bestimmungen zur APO für Turnierfachleute.
Anmeldung zur Höherqualifikationsprüfung DS
Haben Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt können Sie beim Landesverband Rheinland beantragen, dass Sie zur nächsten Prüfung angemeldet werden. Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:
1. Richten einer Dressurprüfung der Klasse S* oder S**
2. Reitlehre, LPO allgemeiner Teil § 400 ff., Rechtsordnung, Bestimmungen zum Richten von Kürprüfungen
Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung sind Sie berechtigt Dressurprüfungen bis Klasse S zu richten.
Qualifikation GP
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Höherqualifikationsprüfung GP entnehmen Sie den Ergänzende Bestimmungen zur APO für Turnierfachleute.
Anmeldung zur Höherqualifikationsprüfung GP
Haben Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt können Sie beim Landesverband Rheinland beantragen, dass Sie zur nächsten Prüfung angemeldet werden. Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:
1. Richten einer Dressurprüfung der Klasse S*** oder S****
2. Reitlehre, LPO allgemeiner Teil § 400 ff., Rechtsordnung, Bestimmungen zum Richten von Kürprüfungen
Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung sind Sie berechtigt Dressurprüfungen bis Grand Prix zu richten.
Fahren
Informationen zu den Richterprüfungen Fahren entnehmen Sie den Ergänzende Bestimmungen zur APO für Turnierfachleute.
Voltigieren
Bei Fragen zur Richterprüfung Voltigieren wenden Sie sich bitte an Kathrin Willner, Tel.: 02173 - 10 11 106 oder kw@psvr.de.
Download Ergänzende Bestimmungen zur APO für Turnierfachleute