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Förderungen für Vereine

Wer was bewegen will in seinem Verein, der braucht Geld. Ob es der Bau einer neuen Reithalle ist, die Sanierung der Anlage oder die Beschäftigung eines Trainers, ohne die entsprechenden Gelder kommt man nicht weit. Aber Vereine sollten daran nicht scheitern, sondern sich informieren, über welche Förderprogramme man an welche Gelder kommen kann. Hier finden Sie eine erste Übersicht:

Zuschüsse für Übungsleiterinnen und Übungsleiter

Sportvereine können Mittel zur Förderung der Übungsarbeit beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. beantragen. Die Gelder kommen dabei vom Land NRW, die Abwicklung übernimmt der LSB.

Gefördert wird die Leitung der Übungsarbeit von Sport treibenden Übungsgruppen in Sportvereinen, vorrangig die Kinder- und Jugendarbeit sowie die Nachwuchsförderung. Vereine, die aufgrund einer besonderen Aufgabenstellung (bspw. Seniorensportverein) keine Jugendarbeit betreiben, können trotzdem gefördert werden.

Vereine, die Zuwendungsempfänger werden möchten, müssen als gemeinnützig wegen Förderung des Sports anerkannt sein. Außerdem müssen sie Mitglied in einem Fachverband (Pferdesportverband Rheinland e.V.) und zugleich Mitglied im jeweiligen Stadt- bzw. Kreissportbund sein.

Vorraussetzung zur Förderung ist außerdem, dass der Verein seinen Mitgliederbestand in der Bestandserhebung des LSB bis zum 1. Januar gemeldet hat. Außerdem soll die Leitung in der Hand von anerkannten Leiterinnen und Leitern liegen (gültige DOSB-Lizenz). Eine Übungsstunde sollte außerdem eine Zeitstunde umfassen und ausgenommen der Ferien sollte die Übungsarbeit ganzjährig stattfinden. Über die Zuwendungen müssen außerdem Zuwendungsnachweise geführt und nach Beendigung des Jahres eingereicht werden.

Die Höhe der Zuwendungen variiert je nach Haushaltslage von Jahr zu Jahr. Der Festbetrag bemisst sich nach Zuschusseinheiten. Die Zahl der Zuschusseinheiten richtet sich wiederum nach Vereinsgröße, Anzahl der Übungsstunden sowie Anzahl der Übungsleiterinnen und Übungsleiter.

Anträge sind immer bis zum 31.05. des Antragsjahres beim Landessportbund NRW einzureichen. Die Zuwendungen, sofern bewilligt, werden im Oktober des Antragsjahres ausgezahlt.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Website des LSB.

Sportstättenfinanzierungsprogramm mit Hilfe der NRW Bank

Die Förderung des Erhalts und des Ausbaus der Sportstättenlandschaft in Nordrhein-Westfalen ist Ziel des Sportstättenfinanzierungsprogramms, das die Landesregierung im Rahmen des Bündnisses für den Sport aufgelegt hat. Mit dem Förderprogramm unter der Bezeichnung "NRW.BANK.Sportstätten" steht den gemeinnützigen Sportorganisationen in NRW eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit zu attraktiven Konditionen für Investitionen zur Verfügung.

Es werden Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur gefördert, soweit diese einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen. Das Programm kann genutzt werden, um Sportanlagen zu erwerben oder herzurichten. Des Weiteren gehören Neubau, Umbau und Erweiterungsmaßnahmen ebenso wie Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung von Sportanlagen zu den Förderbereichen des Programms NRW.BANK.Sportstätten.

Alle Informationen, die jeweils aktuellen Zinssätze sowie Antragsformulare und ein Merkblatt finden Sie auf dem Kommunal- und Infrastrukturportal der NRW.BANK.

Förderung von Schulsportgemeinschaften

Schulsport und Ganztag wird in vielerlei Hinsicht von Kommunen, Land und Verbänden unterstützt. Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu Unterstützungsleitungen des Landessportbundes NRW.

Die Persönlichen Mitglieder der Deutschen Reiterlichen Vereinigung unterstützen den Schul- und Kindergartensport sowohl finanziell als auch mit einer Sachspende in Form von Uvex-Reitkappen für die Kinder. Die finanzielle Bezuschussung beläuft sich auf 20 – 30 % der Gesamtprojektkosten, jedoch max. 500,- €. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link.  

Weitere Informationen

Informationen zu weiteren Förderungen im Bereich des Sports erhalten Sie unter folgendem Link.

Außerdem sollten Sie sich regelmäßig bei Ihrem Stadt- bzw. Kreissportbund über mögliche Förderungen informieren.