Berittführer
Als Berittführer sind Sie in der Lage, eine Reitgruppe im Straßenverkehr und im Gelände fachgerecht zu führen. Die nächste Stufe ist der Wanderreitführer. Als solcher können Sie mehrtägige Wanderritte und auf der Einstiegsebene Wander- und Distanzreitwettbewerbe vorbereiten.
Zulassung
Sie werden zum Lehrgang zugelassen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Besitz des Reitpasses und einschlägige, reiterliche Erfahrung (Reitweise beliebig) oder des Westernreitabzeichen (WRA) 3
- Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (16 LE), der nicht länger als 2 Jahre zurück liegt.
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als sechs Monate)
- Teilnahme an einem Lehrgang zum Berittführer
Lehrgangsinhalte
Der Lehrgang umfasst 30 LE à 45 Minuten, in dem verschiedene Fächer unterrichtet werden:
Praktischer Teil:
- Vorstellen einer Reitgruppe auf dem Außenplatz
- Leiten einer Gruppe im Gelände/Straßenverkehr
- Reiten mit Handpferd
Unterrichtserteilung:
- Grundlagen der Pädagogik
- Aufbau und Gestaltung von Ausritten
- Altersbezogene Unterrichtserteilung
- Aufsichtspflicht und Unfallverhütung
Reitlehre:
- Kenntnis der Ausrüstungsgegenstände
- Grundlagen des Reiters (Sitz und Hilfengebung), reitweisenübergreifend
Sportartbezogenes Basiswissen:
- Überprüfung der Vermittlungskompetenz in Organisation, Sport und Umwelt, Sicherheit, Pferdehaltung und Veterinärkunde
Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang und an der Prüfung wird Ihnen vom Landesverband bzw. der Landeskommission durch das Zertifikat „Berittführer” bestätigt.
Die Landes- Reit- und Fahrschule bietet Lehrgänge zum Berittführer an. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Tel.: 02173 – 10 11 200
E-Mail: info@lrfs.de
Website: www.lrfs.de