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Kommissionsbeauftragte

Die Landeskommission Rheinland muss für jede im Rheinland stattfindende Pferdeleistungsschau (PLS) einen Sachverständigen als Beauftragten benennen. Dieser Sachverständige ist dann Vertreter der Kommission für Pferdeleistungsprüfungen, kurz LK-Beauftragter. LK-Beauftragte sind immer Richter die auf der Liste der LK-Rheinland geführt werden.

Der LK-Beauftragte ist zuständig für die Abnahme der technischen Voraussetzungen u.a.

  • Prüfungs- und Vorbereitungsplätze einschließlich Aufsicht, ggf. Geländestrecke
  • Hindernismaterial
  • Zeitnahme
  • Melde- und Rechenstelle
  • Notfallvorsorgedienste – z.B. Arzt und Sanitätsdienst, Tierarzt, Hufschmied etc.
  • Pferdeunterbringung, Behandlungsmöglichkeiten für verletzte Pferde, ggf. separate Boxen
  • für Medikationskontrollen sowie Einrichtungen für die Pfleger
  • Parkmöglichkeiten für Pferdetransporter
  • vorgesehene Kontrollmaßnahmen auf dem gesamten Turniergelände sowie dafür
  • bereitgestelltes Personal

Der LK-Beauftragte hat rechtzeitig vor Beginn der PLS mit dem Veranstalter Verbindung aufzunehmen. Eine Delegierung von Einzelbereichen auf andere Richter ist möglich.

Der LK-Beauftragte hat das Recht, im Einvernehmen mit der Turnierleitung und ihren zuständigen Mitarbeitern notwendige Änderungen in Organisation und Anforderungen vornehmen zu lassen. Er ist über alle wesentlichen Entscheidungen der Turnierleitung zu unterrichten, bestimmte Entscheidungen können nicht ohne seine Zustimmung getroffen werden; dazu gehören insbesondere:

  • Änderung der Ausschreibung während einer PLS
  • Abbruch / Absage von LP bei höherer Gewalt
  • ggf. Kontrolle der Ergebnislisten
  • wesentliche Änderungen der bekannt gegebenen Zeiteinteilung
  • Kontrolle bzw. Genehmigung von LPO-Ausnahmen hinsichtlich folgender Bestimmungen:
  1. Teilnehmernachtrag
  2. Pferdenachtrag
  3. Ausnahmen zur Startfolge, Startbereitschaft
  4. ggf. Teilnahmeberechtigung von Teilnehmern und Pferden
  5. sonstige LPO-Vorschriften, sofern dazu gemäß LPO ermächtigt
  • ggf. Anordnung von Verfassungsprüfungen/Identitätskontrollen/Pferdekontrollen/
  • Medikationskontrollen/Fitnesskontrollen     
  • Tätigwerden bei jeder Art von Verstößen gegen die LPO
  • Abfassung eines LK-Beauftragten-Berichts

Der LK-Beauftragte hat die Pflicht, bei Streitfällen vermittelnd einzugreifen. Er ist über alle Einsprüche zu unterrichten und ist vor einem evtl. Ordnungsverfahren hinzuzuziehen; insbesondere bei evtl. Ordnungsmaßnahmen der Turnierleitung und/oder bei Einleitung eines Ordnungsverfahrens wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen des § 52 (verhalten auf PLS und Aufsicht) bzw. § 55.6.

Der Name des LK-Beauftragten ist im Programm oder am „Schwarzen Brett“ bekannt zu geben.