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Mit der neuen Gebührenordnung für Tierärzte steigen auch die Kosten für Turnierveranstalter. Möglichkeiten zur Kompensation bietet der Beschluss der Kommission für Pferdeleistungsprüfungen Rheinland.

Um dem Tierschutz auf Pferdesportveranstaltungen im vollen Umfang gerecht werden zu können, bedarf es einer guten tierärztlichen Turnierbetreuung. Grundlage für die tierärztliche Versorgung auf einer Pferdeleistungsschau ist § 40 der Leistungs-Prüfungs-Ordnung. Demnach hat der Turnierveranstalter  für die Dauer des Turniers die tierärztliche Versorgung sicherzustellen. Grundlage für die tierärztliche Versorgung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Veranstalter und Tierarzt.

Mit der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die seit 1999 keine grundlegenden Anpassungen erfahren hatte, steigen auch die Kosten für Turnierveranstalter.
Bei der Gebührenordnung für Tierärzte handelt es sich um eine bundesweit gültige Rechtsvorschrift. Tierarztpraxen sind an die GOT gebunden und müssen ihre Abrechnungen im Rahmen dieser Vorgaben gestalten. Im Juli 2022 hat der Bundesrat die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erarbeite Neufassung der GOT beschlossen. Seit dem 22. November 2022 ist diese gültig.

Um Turnierveranstalter zu entlasten, hat die Kommission für Pferdeleistungsprüfungen Rheinland auf ihrer Sitzung vom 31.01.2023 einen teilnehmerfinanzierten maximalen Zusatzbeitrag zur Kompensierung der gestiegenen Tierarztkosten von € 1,50 pro Startplatz beschlossen. Den Veranstaltern wird anheimgestellt, diesen Zusatzbeitrag bis zur maximal möglichen Höhe zu erheben.

Durch die GOT sind die Tierärzte verpflichtet, den Veranstaltern mindestens die im Rahmenvertrag aufgeführten Sätze zu berechnen. Es gibt aber durchaus die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch die Tierärzte in Form von Sponsoring o.ä.