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Qualitätsbündnis Sport

Logo Qualitaetsbuendis Wir sind auf dem Weg

Im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ ist es nun für Vereine, Bünde und Verbände möglich, eine landesweite „Sonderförderung Sport für Geflüchtete aus der Ukraine" in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden sollen Mikroprojekte, welche die Integrationsförderung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine vorantreiben. Hierbei sind Unterstützungsleistungen in einer Höhe von bis zu 1.000,00 € für jeweilige Einzelmaßnahmen realisierbar. 

Förderfähig sind Maßnahmen, die unter die folgenden drei Oberkategorien fallen:

  • Schaffung neuer bzw. gezielte Öffnung bestehender regelmäßiger sportlicher und/oder geselliger Angebote für Geflüchtete
  • Organisation und Durchführung einmaliger sportlicher und/oder geselliger Veranstaltungen mit Geflüchteten
  • Schaffung weiterer über den Sport hinaus gehender Unterstützungsmöglichkeiten für Geflüchtete  

Bei den Maßnahmen entlang dieser drei Oberkategorien sind Honorarausgaben und weitere Sachkosten unter Beachtung der Förderbedingungen förderfähig.

Die Förderbedingungen, den Antrag und alle weiteren Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.lsb.nrw/unsere-themen/integration-und-inklusion/integration-und-sport/sonderfoerderung-integration

Als Settings für die Maßnahmen kommen dabei vor allem Erstaufnahmestellen, der öffentliche Raum, Vereine sowie Kindertageseinrichtungen und Schulen (insbesondere internationale Förderklassen sowie Willkommensklassen im Rahmen des außerunterrichtlichen Sports) in Frage.

Die eingehenden Anträge werden nach erfolgter Prüfung auf Förderfähigkeit nach dem Windhundprinzip bewilligt.

Ihr Ansprechpartner im Kompetenzzentrum für Integration und Inklusion im Sport: Kevin Sagebiel, E-Mail: Sport.Fluechtlinge@lsb.nrw