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Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat den Entwurf einer Wolfsverordnung vorgelegt. Sie konkretisiert die Bedingungen, unter denen Wölfe zukünftig entnommen werden sollen, beispielsweise im Interesse der Gesundheit des Menschen oder zur Vermeidung ernster wirtschaftlicher Schäden.

Zehn Pferdesport-und Pferdezuchtverbände in Nordrhein-Westfalen unterstützenden Entwurfder Landesregierung für eine NRW-Wolfsverordnung, um Weidetiere besser vor Übergriffen des Raubtiers zu schützen. „Wir empfindenes als folgerichtig und notwendig, dass Nordrhein-Westfalenauf die wachsende Wolfspopulation mit einer Erweiterung des rechtssicheren Handlungsspielraums reagiert, um eine Koexistenz von Weidetierhaltung und Wölfen zu ermöglichen“, sagt Brigitte Hein für den Zusammenschluss der zehn Verbände. Die voraussichtlich im März in Kraft tretende Verordnung sei „ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“.

In der Verbändeanhörung haben die Reit- und Zuchtverbände weitere Detailregelungen vorgeschlagen. Auch nicht-landwirtschaftliche Weidetierhaltungen müssten von den Regelungen der Wolfsverordnung zuverlässig erfasst werden, sofern zumutbare Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt wurden. In Zukunft sei es notwendig, alle Maßnahmen zur Koexistenz von Weidetierhaltung und Wölfen regelmäßig zu überprüfen, anzupassen und weiterzuentwickeln.

Link Stellungnahme