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Seit dem 13.10.2021 besteht für Geschädigte des Julihochwassers die Möglichkeit, Anträge über das Antragsportal für Förderungen nach der Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zu stellen.
Als Antragsberechtigt gelten neben kommunalen Gebietskörperschaften/kommunalen Zusammenschlüsse etc., auch, nicht-kommunale Träger von Bildungs-, Sport-, und sonstigen Infrastruktureinrichtungen.
Gefördert werden die Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie insbesondere der Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 beschädigt worden sind und in der Gebietskulisse liegen. Die Antragsfrist endet am 30.06.2023.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) arbeitet zurzeit an einem Leitfaden zur Antragsstellung, der zeitnah auf dessen Internetseite www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen hinterlegt wird. Hier finden Sie außerdem weiterführende Informationen zur Wiederaufbauhilfe sowie Angaben zu einer eigens eingerichteten Servicehotline.

Download: Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen