§ 9 der Verordnung regelt die Aspekte des Sports.
Das Bewegen von Pferden bleibt aus Tierschutzgründen auch in geschlossenen Räumen zulässig.
Download: Coronaschutzverordnung (Stand 30.10.2020)
Link: Aktuelle Informationen der FN zum Coronavirus
§ 9 der Verordnung regelt die Aspekte des Sports.
Das Bewegen von Pferden bleibt aus Tierschutzgründen auch in geschlossenen Räumen zulässig.
Download: Coronaschutzverordnung (Stand 30.10.2020)
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