Antragsstellung bis 15. bis November möglich
Die "Soforthilfe Sport" können alle notleidenden Sportvereine sowie die Mitgliedsorganisationen des LSB NRW bis zum 15. November 2020 erneut über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen.
Antragsberechtigt sind alle Vereine, die dem Landessportbund NRW über eine seiner Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) angeschlossen sind sowie die Mitgliedsorganisationen selber. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
Für die "Soforthilfe Sport" stehen den Sportvereinen und LSB-Mitgliedsorganisationen in existenziellen Notlagen insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung, die nach Antragseingang bearbeitet und beschieden werden.
Eine schriftliche Antragsstellung ist nicht möglich.
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