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Mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt am 9. April 2020, ist die Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen in Kraft getreten.

Bereits am 10.06.2020 hatte der Pferdesportverband Rheinland darüber informiert.

Die darin gefassten Änderungen betreffen bundesweit Veranstalter von überregionalen Pferdesportveranstaltungen insofern, als das ab sofort die Pflicht einer Dokumentation von spezifischen Daten bezüglich der teilnehmenden Pferde sowie deren Halter und Haltungsorte zu führen ist.
Wörtlich heißt es: „Wer eine überregionale Veranstaltung durchführt, bei der Einhufer verschiedener Bestände zusammenkommen, hat ein Register der zu der Veranstaltung verbrachten Einhufer zu führen.“
Nach wie vor kann von politischer/behördlicher Seite keine Aussage dahingehend getroffen werden, inwiefern sich eine überregional durchgeführte Veranstaltung definiert.

Nachfolgend haben wir Ihnen die offizielle Pressemitteilung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) bereitgestellt, über deren eingefügte Links Sie zu weiteren Informationen gelangen.

Anbei abzurufen ist ebenfalls wieder ein PDF-Dokument für die geforderte Registererfassung, um den Veranstaltern unter Ihnen erste Handlungsoptionen zu ermöglichen.

Über neue Entwicklungen in dieser Thematik werden wir Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.

Pressemitteilung der FN

Registerefassung