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Stellungnahme der Deutschen Richtervereinigung:

Mit großer Disziplin haben die Pferdesporttreibenden auf die erheblichen und zum Teil sogar existenzbedrohenden Corona-bedingten Beschränkungen im Pferdesport reagiert. Massive Einschnitte in die Arbeit der Ausbildungsbetriebe und Vereine und der Totalausfall des Turniersports haben die Sportausübung vielerorts nahezu zum Stillstand gebracht. Insbesondere die Berufsreiter und die Vereine, die sich mit Schul-, Ausbildungs- und Pferdepensionsbetrieb ihre Existenzen sichern müssen, sind dabei vielfach in Not geraten.
Umso mehr begrüßen wir ausdrücklich alle Initiativen, die mit Verantwortungs-bewusstsein und Umsicht und unter erschwerten Bedingungen wieder schrittweise pferdesportliche Aktivitäten ermöglicht haben bzw. ermöglichen! Den diesbezüglich Handelnden sprechen wir ausdrücklich unseren Dank und unsere Anerkennung aus!
Mit Sorge betrachten wir allerdings derzeit, dass als vermeintlicher Ersatz für den Turnierausfall in den Zeiten der Corona-Pandemie sogenannte „Online-Turniere“ auf der Basis der Beurteilung von Video-Ritten angeboten werden. Hierbei darf jedoch keinesfalls der Eindruck entstehen, dass diese Art von „Reitturnieren“ auf die Zeit von Corona beschränkt bleiben wird!
Im Rahmen dieser Online-Turniere werden Videos von Einzelritten unterschiedlicher Teilnehmer an unterschiedlichen Orten (derzeit wird noch nicht einmal eine Differenzierung der Teilnehmer nach Leistungsklassen vorgenommen!) von einem oder ggf. von zwei getrennt agierenden gemäß § 54.1.1 LPO geführten Richtern (nach unserem Kenntnisstand) quasi in „Heimarbeit“ und unter Ausschluss jedweder Öffentlichkeit beurteilt und rangiert! Unser Sport würde somit hinter verschlossene Türen verbannt!
Auf die nicht zu unterschätzende Problematik der Beurteilung von Ritten per Video ist bereits früher und in anderem Zusammenhang ausführlich eingegangen worden. Auch auf die zwingend erforderliche Gleichheit der Bedingungen für die Vorbereitung und die Prüfung selbst wurde bereits mehrfach hingewiesen. Allein die Tatsache, dass hier bereits mit dem Grundkonzept der aktuell angebotenen Online-Turniere gravierende Unterschiede in den Prüfungsvoraussetzungen mit der Folge von Wettbewerbsverzerrungen und Chancenungleichheiten gegeben sind, führt zu einer Ablehnung dieser Art des Wettbewerbs durch die Deutsche Richtervereinigung.
Mit dem Vorhaben der Online-Turniere werden wertvolle und wichtige Traditionen des ausgezeichnet funktionierenden und international hoch angesehenen deutschen Turniersystems außer Kraft gesetzt.
So ist zum Beispiel die Abnahme und Kontrolle der technischen Voraussetzungen und die Einhaltung des Regelwerks im Hinblick auf die Trainingsmethoden, Hilfsmittel und Ausrüstung in den aktuell bekannten Formaten der Online-Turniere (zeitlich und optisch) nur sehr begrenzt bzw. gar nicht möglich.

Zwar sind durchaus Bemühungen erkennbar, der Chancengleichheit und dem Tierwohl Rechnung zu tragen, jedoch werden die allgemein anerkannten Standards der Veranstaltungen nach LPO und WBO in weiten Teilen nicht annähernd erreicht.
Die FN Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln für den Pferdesport – ADMR haben nach einer für den organisierten Pferdesport bedrohlichen Lage dafür gesorgt, dass weite Teile unserer Gesellschaft den Turniersport nicht nur wieder positiver sehen, sondern auch unterstützen. Diese Regel findet bei den aktuell angebotenen Online-Turnieren so gut wie keine Anwendung. Für die Deutsche Richtervereinigung ein absolutes `No-Go´.
Dass die aktuell angebotenen Online-Turniere weder von der FN noch von den Landeskommissionen aktiv unterstützt werden oder gar genehmigt sind, sei hier nur am Rande erwähnt.
Der Vorstand der Deutschen Richtervereinigung für Pferdeleistungsprüfungen e.V. empfiehlt daher seinen Mitgliedern dringend, sich nicht an den aktuell angebotenen Online-Turnieren als Richter zu beteiligen.
gez.
Der Vorstand der Deutschen Richtervereinigung für Pferdeleistungsprüfungen e.V.