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Mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt am 9. April 2020, ist die Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen in Kraft getreten.

Die darin gefassten Änderungen betreffen nun bundesweit Veranstalter von überregionalen Pferdesportveranstaltungen insofern, als das ab sofort die Pflicht einer Dokumentation von spezifischen Daten bezüglich der teilnehmenden Pferde sowie deren Halter und Haltungsorte zu führen ist.
Leider konnte bisher von politischer/behördlicher Seite keine Aussage dahingehend getroffen werden, inwiefern sich eine überregional durchgeführte Veranstaltung definiert.

Mit dem nachfolgend abzurufenden PDF-Dokument möchte der Pferdesportverband Rheinland e.V. seinen Veranstaltern nun eine erste Handlungsoption und Hilfestellung in dieser Angelegenheit an die Hand geben.

Über neue Entwicklungen in dieser Thematik werden wir Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.