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Das Verfahren zur Vergabe der 10 Millionen Euro Soforthilfe steht*!
Die Übungsleiterförderung wird um 40 Prozent aufgestockt**!

* Soforthilfeprogramm des Landes NRW für Sportvereine (10 Millionen Euro)
Geholfen werden soll Sportvereinen, denen durch die Coronakrise aktuell eine Zahlungsunfähigkeit droht. Anträge können ausschließlich online ab dem 15.04.2020 bis zum 15.05.2020 im Förderportal des Landessportbundes NRW https://foerderportal.lsbnrw.de/startseite gestellt werden. Hinweise zum Verfahren werden ab dem 09.04.2020 auf der Website des Landessportbundes NRW www.lsb.nrw veröffentlicht. Vereine müssen dabei detaillierte Angaben zu ihrer Einnahme- und Ausgabesituation machen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Fehlbedarfs. Die Höchstförderung beträgt 50.000,- €.

** Erhöhte Übungsleiterförderung (3 Millionen Euro)
Das mit 7,56 Millionen Euro ausgestattete Programm zur Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen („Übungsleiterförderung“), das regelmäßig von 7000 bis 8000 Vereinen in Anspruch genommen wird, wird angesichts der Coronakrise von der Staatskanzlei um 3 Millionen Euro bzw. rund 40 Prozent aufgestockt. Damit soll die Bindung der für den Vereinsbetrieb unerlässlichen (auch
nebenberuflich oder als Honorarkräfte tätigen) Übungsleiter*innen unterstützt werden. Ein Vorziehen der Auszahlung (normaler Auszahlungstermin ist Oktober/November) auf den Sommer wird angestrebt. Anträge sind online über das Förderporttal des Landessportbundes NRW unter https://foerderportal.lsbnrw.de/startseite möglich.


Weitere Informationen:

Ausnahmegenehmigungen für den Sportbetrieb
Die Coronaschutzverordnung des Landes setzt einen engen Rahmen, nach dem die +(ausschließlich unmittelbar zuständigen) lokalen Behörden entscheiden. Die Verordnung lautet im entsprechenden Absatz: „Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können Ausnahmen für das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten zulassen.“ Nur an den letztgenannten Bundesstützpunkten ist demnach (und das unter strengen Auflagen) ein Training möglich, das sich derzeit auf Olympiakader und Perspektivkader nach Definition des DOSB beschränkt. Zur Dauer der Beschränkungen können wir keine Aussage treffen. Ob es in der Konferenz der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten*innen der Länder in der kommenden Woche zu einer teilweisen Aufhebung der derzeitigen Regelungen kommt, ist noch nicht abzusehen.

Blitzlicht
Es wird viel über Geld geredet zurzeit. Das ist sicher auch richtig, weil die Coronakrise im organisierten Sport teilweise gravierende, manchmal existenzbedrohende wirtschaftliche Folgen hat. Wir hoffen, dass Sie trotzdem gelegentlich auch etwas Zeit finden, die vielen tollen Aktionen in den Blick zu nehmen, die Vereine, Verbände und Bünde in dieser schwierigen Zeit gestartet haben. Zahlreiche digitale Angebote für Vereinsmitglieder, Solidaritäts- und Hilfsaktionen aus dem Sport für andere gesellschaftliche Bereiche u. a. m. zeigen, wie viel Potential der Vereinssport auch über das normale Sporttreiben hinaus hat. Allen, die sich hier engagieren, danken wir an dieser Stelle besonders herzlich. Nachfolgend auch ein Beispiel aus unserem Haus: Mit unserer Corona bedingten
Neuschöpfung KIBAZ im Kinderzimmer können bewegte Ostergrüße in die Familie, an die Nichten und Neffen und alle Kinder und Eltern im Freundes- und Bekanntenkreis geschickt werden http://go.sportjugend.nrw/kiki. Das wird spannend, bewegt und bunt!