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Nach einer Woche voller Gespräche auf Bundes- und Landesebene hat der Landessportbund NRW nun erreicht, dass Vereine mit unternehmerischen Tätigkeiten Zugang zu staatlichen Corona-Hilfspaketen erhalten.

Die folgende Pressemeldung der Staatskanzlei informiert Sie ausführlich:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/hilfe-fuer-den-sport-nrw-rettungsschirmauch-offen-fuer-uebungsleiter-und.

Außerdem erhalten Sie aktuelle Informationen unter https://www.wirtschaft.nrw/nrwsoforthilfe-2020, diese Seite unterliegt derzeit einer kontinuierlichen Aktualisierung.

Dies ist ein großartiger Erfolg und ein wichtiger Schritt, um wirtschaftliche Notsituationen durch die Coronakrise in vielen Tausend Sportvereinen in NRW abzuwenden!

Antragsberechtigt sind natürlich auch Sportverbände! Außerdem ist der Zugang für selbständige Trainer- und Übungsleiter, die für Sportvereine tätig sind, gegeben.

Bitte behalten Sie Folgendes im Blick:
Das Hilfsprogramm soll bei der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen im unternehmerischen Bereich der Vereine dienen. Ausfälle von Mitgliedsbeiträgen zählen dazu z. B. nicht! Eine Orientierungshilfe, welche Einnahmen und Ausgaben dem unternehmerischen Bereich von Vereinen zuzuordnen sind, finden Sie in den FAQ`s zum Thema Coronakrise unter www.lsb.nrw.

Welche weiteren Voraussetzungen an eine finanzielle Hilfe geknüpft werden, entnehmen Sie bitte der o. g. Website. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können Sportvereine und -verbände einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 9.000,- bis 25.000,- Euro erhalten, der nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt wird. Das Antragsverfahren ist ausschließlich online auf der o. g. Website durchführbar.

Über den beigefügten Link gelangen Sie zu der ausführlichen Pressemeldung des Landessportbundes NRW:
http://go.lsb.nrw/nrwsoforthilfe