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Am kommenden Montag, dem 22. Februar 2021, tritt wieder einmal eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft.
Die wohl bedeutenste Änderung für den Sport: Einzelunterricht im Freien ist wieder erlaubt. 

Wörtlich heißt es in §9 der Verordnung:
"Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten."

Wichtig für Betreiber von Reitanlagen:
"Die für die [...] Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist."

Download: Coronaschutzverordnung ab dem 22. Februar (Änderungen markiert)