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Stufenweise Öffnungen bei den Maßnahmen in der Corona-Pandemie in NRW

Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport an der frischen Luft mit bestimmten Auflagen wieder erlaubt

Warendorf (fn-press). Die Geduld der Pferdesportler und die politische Interessenvertretung der Verbände haben sich gelohnt: Die Bundesregierung sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben beschlossen, den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf Sportanlagen an der frischen Luft unter bestimmten Bedingungen wieder zu erlauben. Damit können aus Sicht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) bundesweit wieder Unterricht und Training auf Pferdesportanlagen stattfinden, wenn die geltenden Vorgaben eingehalten werden. Vor allem der Mindestabstand von 1,5 bis zwei Metern sowie die Hygiene-Regeln sind weiterhin zu jeder Zeit zu berücksichtigen. Vor dem 11. Mai gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Lockerungen. Den gesamten FN-Pressetext können Sie hier lesen.

Für NRW stehen folgende Planungen in der Pressemitteilung vom 6. Mai 2020:

Großveranstaltungen und Versammlungen
Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen.
Mit Zieldatum ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.

Sport und Freizeit
Für den Sport- und Freizeitbereich gelten folgende Stufen:
Ab Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.

Der Beschluss der Sportministerkonferenz ist unter diesem Link zu finden: www.sportministerkonferenz.de
Die Pressemitteilung des Landes NRW finden Sie unter diesem Link:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerpraesident-armin-laschet-stellt-nordrhein-westfalen-plan-vor?fbclid=IwAR3mhBJ7DkFTq3g4C0YmRsZiBqq4yw1kTzLPvs73CnhEUeuBOrHGduDehdA