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Hiermit informieren wir euch über die LPO-Änderungen zur Schnupperlizenz im Reiten, Fahren und Voltigieren, die ab dem 01.01.2021 in Kraft treten.

Die Schnupperlizenz wird zeitlich unbegrenzt jährlich ausgestellt. Die Erstausstellung ist kostenlos und für jede Wiederausstellung (d. h. ab dem zweiten Jahr) wird eine Gebühr von 10,-- Euro erhoben.

Nachfolgend finden Sie die vorgesehenen Änderungen im Einzelnen:

Durchführungsbestimmungen zu § 63

I. Leistungsklassen (Reiten/Fahren/Voltigieren)

1. Gültigkeit

[…] Für die Teilnahme an LP der Kl. E ist die Beantragung einer Schnupperlizenz zur Erlangung mit der Lkl. 7 ist lediglich die Registrierung und Nennung über NeOn erforderlich. Eine Einstufung in die Lkl. 7 ist max. für 2 aufeinanderfolgende Jahre möglich. Das Mindestalter für die Beantragung der Lkl. 7 beträgt 6 Jahre, d.h., der Teilnehmer wird im laufenden Kalenderjahr 6 Jahre alt (ausgenommen Voltigieren).

[...]

 

4.1 Gruppenvoltigieren:

Teilnahmeberechtigt sind Gruppen gemäß § 63, die im laufenden und/oder vergangenen Kalenderjahr folgende Kriterien erfüllen:

a) LP der Kl. E:

- Startberechtigung maximal 2 Jahre Keine Teilnahmevoraussetzung erforderlich

 

Coronabedingte Modifikation der Voltigierabzeichen:

Hiermit teilen wir euch mit, dass die FN die beigefügte coronabedingte Modifikation der Voltigierabzeichen bis zum 30. April 2021 verlängert.