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Die Auswirkung fehlerhafter Ausbindung auf das Pferd und die Einschätzung von Zungenfehlern – mit diesen für das Pferdewohl und den Voltigiersport insgesamt wichtigen Themen begann die Voltigierrichtertagung auf Bundesebene in Münster, veranstaltet vom Fachausschuss Voltigieren der Deutschen Richtervereinigung für Pferdeleistungsprüfungen e. V. (DRV) unter der Leitung von Leo Laschet. Fragen aus seinem Vortrag des Vorjahres dienten dem Referenten Martin Plewa dabei als Basis für den aktuellen Vortrag (siehe Aktueller Voltigierzirkel 1/2019). 

Zunächst ging Plewa auf die Ausbildungsskala ein, die für alle Disziplinen gültig ist, wie er betonte, und sich an dem Wohl der Pferde orientiert. Das Gleichgewicht ist als Aspekt neben den „Klassikern“ Takt, Losgelassenheit, Anlehnung, Schwung, Geraderichtung, Versammlung und Durchlässigkeit hinzugekommen.
Für die Gesunderhaltung des Pferdes ist es des Weiteren unabdingbar, sich bewusst zu machen, wie sich die einzelnen Gangarten auszeichnen, welche Einflüsse unterschiedliche Arten der Ausbindung haben können und wie der Aspekt Gleichgewicht/Balance hineinspielt.
Die Anlehnung wird „von hinten nach vorne“ entwickelt – nicht von vorne nach hinten, betonte Plewa. Das Pferd soll an die Ausbindung herandehnen, nicht den Hals krumm machen. Ein Pferd tritt nur so weit an die Hand heran, wie das Gleichgewicht des Pferdes dies zulässt.

Fehlerhafte Anlehnung, erzwungene Beizäumung und falsches Ausbinden
- können zu Taktfehlern führen (z. B. Zügellahmheit oder Störung der Koordination Hinterhand-Vorderhand)
- können Losgelassenheit verhindern
- können Schubkraft/Schwung hemmen
- können Schiefe verstärken (v. a. bei zu starkem Stellen auf der Zwangsseite) – was im Voltigiersport besonders relevant ist, weil insbesondere auf dem Turnier in der Regel nur linksherum longiert wird
- können die Entwicklung von Tragkraft verhindern
- führen damit zur Störung des Gleichgewichts


Fazit: Korrekte Anlehnung ist ein Gradmesser für die Qualität der Ausbildung.

Nachdem Plewa bereits bei der Ausbindung kurz den Zungenfehler erwähnt hatte, ging er im Folgenden im Detail auf diesen Aspekt ein, der im Voltigiersport bisher noch kaum beachtet wird.
Ein geschlossenes, „kauendes“ Maul ist ein Zeichen für Losgelassenheit. Das ist beim Menschen ähnlich: Wenn wir unseren Mund weit aufmachen oder die Zähne fest zusammenbeißen, verkrampft sich die Halsmuskulatur, sogar im Rücken sind Verspannungen feststellbar.
Im Pferdemaul ist eigentlich kein Platz für ein Gebiss, erklärte Plewa. Wenn ein Pferd unzufrieden im Maul ist, kann der Grund darin liegen, dass das Gebiss zu dick ist. Die Zunge wird vom Gebiss leicht gequetscht – das ist normal. Die Zunge kann jedoch nur als (benötigter) Puffer dienen, wenn sie locker ist.
Wenn sich ein Pferd auf die Zunge beißt, dann liegt das nicht in der Natur des Tieres, betonte der Referent. Denn es hat eine große Sensibilität im Maul (sonst könnte es nicht Nahrung bzw. unerwünschte Bestandteile höchst erfolgreich aussortieren). Eine zu starke Verbindung zum Maul und daraus resultierend starke Quetschung der Zunge können zum Herausstecken der Zunge führen – und in der Folge zu Bisswunden.

Übliche Zungenfehler:
- Zunge krampfhaft hochgezogen
- Zunge nach vorne herausgestreckt
- Zunge seitlich herausgesteckt bzw. heraushängend
- Zunge übers Gebiss gelegt (manchmal anatomisch bedingt, manchmal inneres Wehren)
- Zungendruck (mit Durchblutungsstörung des Zungenmuskels: „Blaue Zunge“) – Ursache können u. a. ein zu eng geschnalltes oder zu lockeres Reithalfter sein
- Biss auf die Zunge


„Knackpunkt Pferd“

Barbara Weckermann und Bernd Rockenfeller bearbeiteten verschiedene Aspekte mit Blick auf unseren vierbeinigen Sportpartner. Der Workshop war ein intensiver Meinungsaustausch und eine Ideenschmiede für eine mögliche zukünftige Gestaltung des deutschen Reglements und nahm einige der Anregungen aus Plewas Vortrag zu Beginn der Tagung auf.

Trabrunde & Bewertung
Diskutiert wurden Aspekte, bei denen die Entscheidung am Richtertisch meist recht leicht zu fällen ist:
Wenn keine Trabrunde erkennbar ist, muss abgeklingelt werden. Es sollen nicht die Ausbinder herausgenommen werden und dann noch einmal vorgetrabt werden – siehe auch Bundesrichtertagung 2015 (Aktueller Voltigierzirkel 1/2015).
Das Pferd galoppiert ständig an oder lässt sich nicht zum Trab durchparieren: Wenn gar keine Trabrunde erkennbar ist, dann muss – wie beschrieben – abgeklingelt werden. Ansonsten muss dies im Protokoll unter Hilfengebung bzw. bei anderen Kriterien wie Losgelassenheit notiert werden.
„Herausstellen des Pferdes“ auf die Zirkelmitte statt es herauszulongieren ist ohne Abzug erlaubt (analog Handwechsel).
Nach dem Anklingeln und vor dem Anlaufen des ersten Voltigierers wird beim Äpfeln/Pinkeln des Pferdes die Zeit angehalten.

Größeren Diskussionsbedarf gab es jedoch, wie sich Richter verhalten sollen, wenn nach dem Herauslassen auf den Zirkel das Pferd zunächst angaloppiert und erst danach getrabt wird. Weckermann verwies darauf, dass im Wettkampfzirkel oft Stress für das Pferd herrscht – denn das Pferd ist ein Fluchttier, Applaus und Anfeuern ist für das Pferd eine Belastung. Eine Idee ist, nach dem Herauslassen dem Longenführer die Möglichkeit zu geben, sein Pferd auf den Start vorzubereiten.

Diskutiert wurde des Weiteren, ab wann nach dem aktuellen Reglement die Technik der Hilfengebung bewertet werden soll. Der in Münster erarbeitete Vorschlag lautet, dass die Bewertung das Einlaufen inklusive Gruß einschließt, mit dem Anklingeln nach der Trabrunde beginnt und nach dem Abgang des letzten Voltigierers endet. Die Phase nach dem Abgang wird nicht mehr bewertet.

Grüne & rote Karte
Als Idee aus der Schweiz – und in Baden-Württemberg schon eingeführt – wurden in Münster die grüne und rote Karte vorgestellt. Sie dienen dazu, die Kommunikation zwischen den Richtern zu verbessern.

Platzierungswürdigkeit
Diskutiert wurde, wie mit Startern umgegangen werden soll, die sehr niedrige Noten erhalten, z. B. auf Pferden starten, die eine 2,0 als Pferdenote erhalten. Soll eine Regel eingeführt werden, nach der diese nicht platziert werden? Oder soll abgeklingelt werden, weil die Starter den Anforderungen nicht gewachsen sind?
Weckermann und Rockenfeller stellten das Konzept der Platzierungswürdigkeit vor: Der Starter wird nicht platziert, erhält also keine Anrechnung, aber einen Bewertungsbogen wegen Beendigung des Wettbewerbs.

Zungenfehler
Diskutiert wurde, wie mit Zungenfehlern umgegangen werden soll. Es stellte sich heraus, dass recht häufig ehemalige Dressurpferde als Voltigierpferde eingesetzt werden, die im Dressursport aufgrund der Zungenfehler nicht mehr laufen können, weil sie dort mit massiven Abzügen belegt werden (z. B. erhält ein Pferd, das die Zunge nach vorne herausstreckt, maximal die Note 5,0). Nun besteht die Möglichkeit, im Voltigiersport Weichen zu stellen, so die Referenten. Das Wissen muss an Richter und Ausbilder weitergetragen werden – und zwar aus Tierschutz- und ethischen Aspekten.
Es ist wichtig, dass eine einheitliche Regelung gefunden wird, dies wurde in Münster deutlich.


Ein Jahr neue LPO und Aufgabenheft

Kerstin Nimmesgern leitete einen Erfahrungsaustausch mit den Teilnehmern der Tagung bezüglich der Änderungen im deutschen Reglement.
Bei der Diskussion über den Kürkatalog zeigte sich, dass es für einige Richter noch herausfordernd ist, die neue Schwierigkeits-Systematik umzusetzen, v. a. für die Richter, die schon lange aktiv sind.
Kai Vorberg gab einen Einblick in die Entwicklung des internationalen Reglements, nämlich dass aktuell darüber diskutiert wird, Übungen, die häufig gezeigt werden, von der Schwierigkeit her eindeutig zu klassifizieren – beim Turnen wird dies so gehandhabt. Allerdings gebe es diesbezüglich noch keine endgültige Einigung.
Festgestellt wurde, dass hohe Schwierigkeitsnoten seltener erreicht werden können (Schwierigkeitsnoten von 2,0 bei L-Gruppen sind keine Ausnahme), aber höhere Gestaltungsnoten müssten nach den neuen Kriterien häufiger vergeben werden – aber viele Richter trauen sich nicht, dies auch so zu handhaben, so die Rückmeldung vieler Tagungsteilnehmer.
Angeregt wurde, das Richtverfahren mit Aufgabentrennung auch in niedrigeren Klassen einzuführen, weil die Notengebung erleichtert wird. Allerdings ist das System erst ab drei Richtern sinnvoll.


Kürgestaltungsbewertung im Gruppenvoltigieren

Der Bewertung der Kürgestaltung im Gruppenvoltigieren widmete sich der Workshop, der von Holger Janssen geleitet wurde. Der Referent stellte einleitend vor, welchen Ansprüchen ein Richter gerecht werden muss, wozu u. a. zählen: Fairness, gerechte Notenvergabe, Leistung gerecht werden, Nachvollziehbarkeit, Außergewöhnliches sehen, Transparenz, Fehlerentwicklungen entgegenwirken, Fehler erkennen, Kreativität fördern und Vorbild sein.

Janssen stellte drei Typen von Richtern vor und wie sie zu ihrer Gestaltungsnote kommen:
Der Gefühlsrichter vergleicht die Wertnoten mit den bisher gegebenen Wertnoten, beurteilte das Gesamtbild, erstellte eine Rangierung und gleicht es mit den bisherigen Richterfahrungen ab. Wenn ein Richter (im getrennten Richtverfahren, also nur zuständig für die Gestaltungsnote) so bewertet, ist dies nicht die beste Lösung, so der Referent, denn er kann seine Note nicht begründen.
Der „Zeichen-Richter“ protokolliert anhand persönlich festgelegter Zeichen und Merkmale. Auch damit ist es schwierig zu erklären, wie er zu seiner Note kam, weil es schnell unübersichtlich wird.
Der „Checklisten-Richter“ erstellt eine Checkliste, die anhand des Gesehenen abgearbeitet wird. Der Richter ist nur noch damit beschäftigt, die Checkliste abzuarbeiten, sieht dadurch zu wenig von der Kür, so Janssen.

Welcher Weg ist also sinnvoll zur Notenfindung und um den oben genannten Ansprüchen gerecht zu werden? Zunächst stellte der Referent hierzu vor, welche Aspekte objektiv bewertbar sind.
Die Grundlage für den Richter-Hilfsbogen, den Janssen daraufhin vorstellte, ist ein Bogen von Jochen Schilffarth, in dem die Strukturgruppen, die beim athletischen Aspekt relevant sind, in zehn Untergruppen eingeteilt. In Janssens Hilfsrichterbogen kann angekreuzt werden, welche der zehn Strukturgruppen gezeigt wurden, in welcher Richtung die Übungen gezeigt wurden, wie viele 1er, 2er und 3er-Übungen sowie Übungen in der obersten Ebene geturnt wurden, wie viele statische 3er-Übungen es gab, ob es Pausen, Brüche und Stürze gab sowie Thema/Trikot/Musik.
Es zeigte sich in Münster, dass dieses System am Anfang für den Richter sehr anspruchsvoll ist. Aber es ermöglicht nach einiger Übung, eine Grundnote im Bereich Athletik zu errechnen und davon bei Bedarf abzuziehen, z. B. wenn es zu Pausen oder Brüchen in der Kür kommt.
Hinzu kommt der choreografische Aspekt. Dieser wird aufgeteilt (wie im Aufgabenheft Voltigieren aufgeführt), zusätzlich wurden Richtwerte aufgelistet.
Mit diesem Vorgehen, basierend auf den Hilfsbögen, ist es möglich, seine Note begründen zu können und eine strukturierte Bewertung zu erhalten.


Ausführungsbewertung im Gruppenvoltigieren

Die Bewertung der Ausführung im Gruppenvoltigieren stand im Mittelpunkt des Workshops von Andreas Bäßler. Im Aufgabenheft steht zu diesem Aspekt lediglich, dass die allgemeinen Bewertungskriterien Anwendung finden und dass von der Höchstnote 10,0 bis zu 1,0 Punkte pro Sturz abgezogen werden können. Der Referent verglich die Ausführungsbewertung in der Kür mit der Notengebung in der Pflicht, d. h. wie würde ich (als Richter) die Übung bewerten, wenn es eine Pflichtübung wäre – welchen Abzug soll ich also geben? Bei der Pflicht würden Richter schließlich auch nicht am Ende eine Gesamtnote geben. Wichtig ist, dass Doppelübungen als eine Übung mit einem Abzug bewertet werden, es dürfen also nicht die Fehler der zwei oder drei Voltigierer addiert werden.
Um die Ausführungsnote zu ermittelt, verwendet Bäßler einen Hilfsbogen. Damit kann die Summe der Abzüge durch die Anzahl der Elemente geteilt werden – ein schnelles System, um die Ausführungsnote zu errechnen (vergleichbar mit dem Vorgehen im Einzel- und Doppelvoltigieren

Zur Diskussion gestellt wurde, wie mit Stürzen umgegangen werden soll. Sollen diese Abzüge auch durch die Anzahl der Übungen geteilt werden? Oder sollen Stürze von der vorläufigen Ausführungsnote abgezogen werden? Die Richter müssen sich entscheiden, wie sie vorgehen, das Reglement lässt aktuell einen großen Spielraum.

Zur Frage gestellt wurde als Zweites, wie mit doppelt gezeigten Elementen umgegangen wird. Bei der Schwierigkeit werden sie nur einmal berücksichtigt, aber wie soll dies bei der Anzahl der Elemente gehandhabt werden? Hierzu gab es unterschiedliche Meinungen unter den Tagungsteilnehmern.


Technikprogramm
Die neuen Elemente des Technikprogramms stellte Helma Schwarzmann vor, außerdem verwies sie auf wichtige Aspekte der Elemente, die weiterhin geturnt werden müssen.

Unterarm-Stand
Das Gewicht beim Unterarm-Stand muss gleichmäßig auf dem stützenden Unterarm verteilt sein und die zweite Hand muss auf dem Griff greifen, betonte die Referentin. Schulterachse und Hüftachse müssen parallel zur Längsachse des Pferds sein. Wie das Element aufgebaut wird, ist egal, aber sobald die statische Haltung eingenommen wird, müssen die Beine geschlossen und gerade sein. Ein schwieriger Aufbau ist, mit einem Aufsprung direkt in den Unterarm-Stand zu springen.

Aufsprung zum Schulterstand rückwärts
Der Aufsprung zum Schulterstand rückwärts ist für manche Voltigierer schwierig, wenn sie den Schulterstand normalerweise auf der linken Schulter turnen und von innen aufspringen möchten. Gehockt bedeutet, dass Hüftgelenk und Kniegelenk angewinkelt sind. Da der Weg das Ziel ist, muss der Schulterstand nur zwei Galoppsprünge gezeigt werden, erläuterte die Referentin. Analog wird beim Umspringen ins Rückwärtsstehen geändert, dass das Stehen nur noch zwei Galoppsprünge gezeigt werden muss.

Rolle vorwärts aus dem Knien auf der Kruppe zum Sitz vorwärts auf den Hals
Noch immer selten sieht man die Rolle vorwärts, ohne dass die Hände an die Griffe genommen werden. Nicht gewünscht ist, in die Rolle zu springen, also von oben mit den Schultern auf dem Pferd zu landen, denn dadurch stockt die Rolle, so Schwarzmann. Negativ ist des Weiteren, die Beine zu grätschen.

Sprung aus dem Knien vorwärts zum Stehen rückwärts mit statischer Armhaltung
Beim Sprung aus dem Knien vorwärts zum Stehen rückwärts sollen die Voltigierer kurzzeitig in korrekter Position knien, erläuterte die Referentin. Manchmal bewegen sich die Unterschenkel vor dem Absprung bereits in Drehrichtung, dies ist nicht erwünscht.

Standspagat rückwärts mit Stütz auf dem Pferderücken
Beim Standspagat rückwärts mit Stütz auf dem Pferderücken soll das Bein, das nach oben gestreckt wird, direkt gestreckt sein (nicht gebeugt). Der Rumpf soll möglichst nah am Standbein sein. Die Ferse des Standbeins soll nicht am Schaumstoff oder Gurt fixiert werden.


Änderungen der APO 2020

Leo Laschet gab einen Überblick über die Änderungen der Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung 2020 (siehe auch Bericht über die Beauftragtentagung in Warendorf 2018 im Aktuellen Voltigierzirkel 4/2018).

Grundrichterprüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Grundrichterprüfung werden angepasst, um verstärkt geeignete Kandidaten zu gewinnen. Allerdings wurden in einem Landesverband die Bedingungen sogar verschärft, in dem Kandidaten auch das Deutsche Reitabzeichen 3 besitzen müssen. Solche Sonderanforderungen machen keinen Sinn!
Die Grundrichterprüfung wird durch Modularisierung entzerrt.

Neu: Richter am Vorbereitungsplatz
Der Richter am Vorbereitungsplatz wird generell für alle Pferdesportartarten eingeführt, der die Einhaltung der Abläufe und Regeln auf dem Vorbereitungsplatz kontrollieren und durchsetzen soll. Er muss jedoch keine Noten vergeben, sondern soll sich spezialisiert für das Pferdewohl einsetzen und auch ein spezielles Konfliktlösungs- und Kommunikationstraining vertiefen.


Kommunikation zwischen Richtern, Trainern und Aktiven

Der Kommunikation zwischen Richtern, Trainern und Aktiven widmete sich Jochen Schilffarth. Gemeinsam mit Kerstin Nimmesgern stellte er zunächst überspitzt und unterhaltsam typische Gesprächsszenen zwischen Aktiven und Richtern nach.
Im Anschluss ging der Referent auf einzelne relevante Aspekte ein.
Der Referent riet, nur über die aktuelle, gerade gezeigte Leistung zu besprechen und Analysen mit einem iPad u. ä. mit den gegebenen Noten fachlich (z. B. gemäß der Bewegungsbeschreibungen oder der Ausbildungsskala des Pferdes) zu begründen. Dazu sind die Richter jedoch nicht verpflichtet.

Neue Medien
Zum Teil werden Richter per WhatsApp, E-Mail und Co kontaktiert, durchaus auch anonym, berichtete der Referent. Verunsichernd wirken kann dies, wenn Beschuldigungen oder Beleidigungen ausgesprochen werden wie: „Ich dachte, du kannst das mit der Pferdenote.“ Nach solchen Nachrichten kann nicht mehr unbefangen gerichtet werden, betonte Laschet. Deshalb sollte das Smartphone während des Wettkampfs ausgeschaltet werden.


Vielen Dank an Leonhard Laschet für die inhaltliche Kontrolle des Artikels.
Solltet Ihr Anmerkungen oder Fragen bezüglich der Inhalte haben, kontaktiert uns gerne: felix.bender@voltigierzirkel.de

Der Artikel ist eine gekürzte Fassung des Artikels, der im Aktuellen Voltigierzirkel 1/2019 in voller Länge erscheint.
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