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Fördermittel sind im Pferdesportverein ein wichtiger Teil der Finanzierung von Immobilien, Anlagen, Betriebsmitteln, Personal oder Projekten. Jedes Bundesland verfügt über Programme und Maßnahmen zur Sportförderung. Darüber hinaus existieren Programme des Bundes und der EU. Grundsätzlich sind bei der Finanzierung von Vereinsprojekten die Formen des Darlehens und des „nicht rückzahlbaren Kredites“ (Zuschuss) zu unterscheiden. Einige Förderprogramme für Darlehen bieten Zinsvergünstigung auf Kredite. Andere Programme können einen Teil der Finanzierung als Zuschuss beisteuern, sofern alle anderen Finanzierungsquellen zusammen die Finanzierung des Gesamtprojekts schließen. Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Dafür sind bestimmte Zweckbestimmungen an sie gekoppelt, so dass sie nicht frei zur Verfügung stehen, sondern erst ausgezahlt werden, wenn die Verwendung nachgewiesen wird.

Staatlich geförderter Darlehen besitzen Zinsvorteile gegenüber marktüblichen Zinsen. „Geschenktes Geld vom Staat“, also nicht rückzahlbare Darlehen, kommen zumeist nur für einige besonders förderungswürdige Regionen und Zwecke in Betracht. Grund ist die zu vermeidende „Verzerrung des freien Wettbewerbs“, die entstünde, wenn einige Unternehmen mit staatlicher Hilfe leichter wirtschaften könnten als andere. Um dies zu vermeiden, gelten Subventionen nur dann als sinnvoll, wenn sie ganze Branchen umfassen, wie die Landwirtschaft, oder aber Gemeinnützigkeit besteht. Gemeinnützige Vereine haben deshalb die Möglichkeit, einen Teil ihrer Investitionen über Lottomittel, die Sportstättenbauförderung der Länder oder andere Programme zu decken. Allerdings gilt hierbei zu beachten, dass bei der Investition in Immobilien eine Zweckbindung auf 25-30 Jahre besteht. Das bedeutet, dass die geförderte Sportanlage während dieses Zeitraums nur gemeinnützig genutzt werden darf. Bei Generalinstandsetzungen, Modernisierungen sowie bei Umbauten muss außerdem i.d.R. eine vertragliche Nutzungsdauer ab Fertigstellung eingehalten werden. Bei Maßnahmen mit einer festgelegten Gesamtausgabengrenze genügt eine etwas kürzere Restnutzungsdauer von z.B. zehn Jahren. Diese Bedingungen sind den jeweils gültigen Sportförderrichtlinien zu entnehmen.

Sportförderung auf verschiedenen Ebenen

Die Sportförderung des Bundes konzentriert sich entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf den Spitzensport sowie solche herausragenden Aktivitäten, an denen ein gesamtstaatliches Interesse besteht. Im Rahmen der Sportpolitik gelten die Grundsätze der Autonomie des Sports und das Subsidiaritätsprinzip als wesentlich.
Als Leistungen des Bundes zur Sportförderung, die auf Ebene der Kommunen, der Länder und des Bundes eingesetzt werden, sind jedoch nicht nur direkte Zuwendungen durch die öffentliche Hand zu betrachten. Steuererleichterungen für gemeinnützige Sportvereine und Steuerfreibeträge für Übungsleiter stellen beispielsweise indirekte Zuwendungen dar.

Der allgemeine Breitensport liegt im Bezug auf die Förderung im Zuständigkeitsbereich der Länder. Dies erklärt, warum die Bereitstellung von Fördermitteln, auch für Pferdesportvereine, von landespolitischen spezifischer Situationen abhängt und zwischen den Bundesländern nicht vergleichbar sein kann.

Fördermittelebenen im organisierten (Pferde-) Sport

Im organisierten Sport können Fördermittel für Pferdesportvereine über verschiedene Ebenen generiert werden, z.B.

- ggf. Förderprogramme der Regionalverbände
- Förderprogramme des Landespferdesportverbandes
- Fördermittel über den Landessportbund (LSB) bzw. Landessportverband (LSV)
- Zuschüsse der Sportjugend
- Förderprogramme des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)

Hier gilt es, die regionalen strukturellen Besonderheiten in den einzelnen Landespferdesportverbänden und Landessportbünden zu beachten.

Für die Förderung über die Landessportbünde geben die Sportförderrichtlinien des zuständigen Ministeriums im jeweiligen Bundesland Auskunft über die Zuteilung von Landesmitteln, die Zuschussfähigkeit und das Antragsverfahren. Als erste Anlaufstelle, besonders bei der Sportstättenbauförderung, wird der Kontakt zum Landespferdesportverband empfohlen. Teilweise ist bei der Sportstättenbauförderung oder der Sportgeräteförderung (z.T. auch Bezuschussung des Erwerbs von Schulpferden/ Voltigierpferden), vom Landespferdesportverband im ersten Schritt auch eine schriftliche Stellungnahme für die Beantragung der Fördermittel beim Landessportbund erforderlich.

Förderquellenrecherche

Insgesamt erfordert die Generierung von Fördermitteln eine sorgfältige Recherche und Auseinandersetzung mit den jeweils gültigen Förderbereichen, Voraussetzungen und Antragsfristen. Die Förderebenen des organisierten Pferdesports sollten einzeln betrachtet und auf Ihre Fördermöglichkeiten abgeprüft werden.
Darüber hinaus ist es in jedem Fall empfehlenswert, auch die kommunalen Förderangebote zu prüfen, die Pferdesportvereinen oft zu wenig bekannt sind. Fördermöglichkeiten auf kommunaler Ebene können beim zuständigen Sportamt erfragt werden. Häufig fördert die Stadt beispielsweise Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes bzw. Kreissportbundes und zum Teil auch weitere Gruppen, die sich den gemeinnützig ausgerichteten Angeboten für Bewegung, Sport und Spiel verschrieben haben, durch "ideelle" Förderung (z.B. Beratung) oder durch finanzielle Förderung. Dies können Betriebs-, Miet- und Baukostenzuschüsse für die Vereinsanlagen sein. Weitere Beispiele sind Zuschüsse für den Bau und Betrieb, die Unterhaltung und kostenlose bzw. kostengünstige Bereitstellung von Räumen und Plätzen für den Breitensport oder die Förderung der Projektarbeit sein, mit der Bewegungs-, Sport- und Spielangebote eingeführt und fortgesetzt werden.
Bei der Recherche nach Förderquellen lohnt sich ebenso ein Blick in die Förderrichtlinien Ihres Stadt- oder Kreissportbundes und Ihrer Sportjugend. Ebenso können die Jugendämter der Landkreise oder Städte, eventuell auch die Kreisjugendringe als Anlaufstelle in Frage kommen.

Online sind hilfreiche Informationen außerdem z.B. unter
- https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sport/sportfoerderung/sportfoerderung-node.html
- der Website der jeweiligen Sportjugend
- sowie auf den Websites der Landessportbünde verfügbar, die auch i.d.R. die jeweils gültigen Sportförderrichtlinien bereithalten.

Desweiteren können Stiftungsdatenbanken, beispielsweise der Innenministerien, durchsucht werden.
Nicht zuletzt sollten auch Wettbewerbe und Mitmachprogramme für Vereine wie zum Beispiel das "Grüne Band für besondere Talentförderung“ oder der "Deutsche Schulsportpreis“ bedacht werden. Diese bieten zwar keine Förderung im Sinne einer unmittelbaren finanziellen Unterstützung, können aber doch als ein oft mit Geldpreisen ausgestattetes Instrument für Pferdesportvereine interessant sein.

Die Vielfalt an Förderprogrammen unterliegt einem ständigem Wandel. Daher sind die nachfolgend aufgeführten Programme als Auswahl zu betrachten, deren Laufzeiten und Bedingungen stets aktuell zu prüfen sind. Die Übersicht soll auch als Anregung dienen, auf welchen Ebenen und für welche Bereiche Fördermittel für gemeinnützige Vereine angefragt werden können.

Hier finden Sie eine Übersicht der Fördermittel für Pferdesportvereine in NRW.

Abkürzungen:
KSB/SSB – Kreissportbund/ Stadtsportbund
KSV/SSV – Kreissportverband/ Stadtsportverband
LSB – Landessportbund
LSV – Landessportverband
BLSV - Bayerischer Landessportverband
DOSB – Deutscher Olympischer Sportbund
EU – Europäische Union
ÜL – Übungsleiter