3 1 breitensport

 

Kate Teigelkaemper

Ihr Ansprechpartner
Anne Kathrin Teigelkämper
Tel: 02173 / 10 11 102
E-Mail:  akt@psvr.de
JW 140x210
Ihr Ansprechpartner
Jan Witting
Tel. 02173 / 10 11 115

Reitwege

Der Bereich des Reitens in Wald und Flur ist bundesweit sehr unterschiedlich geregelt. In Nordrhein-Westfalen existieren hierzu etliche rechtliche Bestimmungen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Kennzeichnungspflicht / Reitplakette.

Reitabgabe

Über die Verwendung der Mittel aus der Reitabgabe entscheidet der Pferdesportverband Rheinland e.V. mit. Sowohl die Möglichkeit der Antragstellung, als auch die Kontrolle der sinnvollen Verwendung der Mittel sind Aufgabe des Verbandes. Die Mittel sind zweckgebunden, d.h. sie dürfen nur für Reitwege (Unterhaltung, Anlage, Anpachtung) verwendet werden.

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass jeder, der draußen reitet, sein Pferd gekennzeichnet und die Reitabgabe entrichtet haben muss. Von dieser Regelung wird auch erfasst, wer z.B. nur ein Turnierpferd trocken reitet oder eine Zuchtstute gelegentlich im Gelände bewegt. Auch Reiter/innen in Freistellungsgebieten sind zu einer Kennzeichnung verpflichtet.

Weitere Informationen zur Reitabgabe unter folgendem Link.